Aktuelle Informationen über die CSR-Berichtspflicht und die Sustainable Finance-Strategie der EU
Unternehmen, Banken und Versicherungen in Europa sollen verantwortungsvoller und nachhaltiger handeln. Die EU schiebt diesen Verbesserungsprozess mit der CSR-Berichtspflicht und der Sustainable Finance-Strategie im Rahmen des Green Deals an. Sie sorgt für eine größere Transparenz der Geschäftsabläufe, indem die CSR-Richtlinie und Offenlegungsverordnungen unterschiedliche Verfahrensweisen europaweit vereinheitlichen. In manchen Mitgliedsländern, wie in Frankreich und Dänemark, bestand bereits seit längerem eine Veröffentlichungspflicht für bestimmte Aspekte der Nachhaltigkeit. Nun müssen Unternehmen aller Mitgliedstaaten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Menschenrechten und Korruptionsbekämpfung einheitlich berichten und die veröffentlichten Daten vergleichbar gemacht werden.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Offenlegung von nichtfinanziellen Informationen in nationales Recht wurde am 19. April 2017 vom Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit in Kraft. Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) legt die Art der offenzulegenden Informationen sowie den Kreis der betroffenen Unternehmen, Banken und Versicherungen in Deutschland bereits fest, momentan werden die Vorgaben auf EU-Ebene noch einmal überarbeitet. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde nun ein Vorschlag veröffentlicht. Weitere Gesetze sind im Rahmen der Sustainable Finance-Initiative in Arbeit. Mit dieser Website möchten wir Sie mit den wichtigsten Informationen und aktuellen Entwicklungen in der praktischen Anwendung versorgen sowie aufzeigen, wie Sie eine nichtfinanzielle Erklärung und weitere Offenlegungen wie etwa nach der Taxonomie-Verordnung rechtskonform und prüfungssicher erstellen können.

Ein guter Bericht beginnt mit dem Wesentlichen.
Mit einer fundierten Wesentlichkeitsanalyse finden Sie die Themen, die für Sie und Ihre Stakeholder relevant sind.
Alle Daten im Griff für einen reibungslosen Prozess.
Das richtige Tool ermöglicht Ihnen, Daten effizient, strukturiert und vollständig zu erheben und für das Reporting aufzubereiten.
Transparenz schafft Vertrauen.
Mit der richtigen Vorbereitung und Begleitung entsteht ein Bericht, der Ihr Nachhaltigkeitsengagement auf Ihre Zielgruppe zugeschnitten kommuniziert.
EU-Regularien
für eine nachhaltige Wirtschaftstransformation
Momentan findet eine Evaluierung der die Bilanzrichtlinie erweiternde CSR-Richtlinie (Non-Financial Reporting Directive (NFRD)) statt. Die öffentliche Konsultation ist bereits abgeschlossen, die Ergebnisse fließen in die Überarbeitung ein. Relativ sicher ist die Annäherung der Richtlinie an die TCFD-Anforderungen. Nun ist ein Vorschlag für das Update sowie ein erster Kommentar und ein Änderungsentwurf durch den Europäischen Rat veröffentlicht worden. Der Rechtsausschuss JURI hat sich federführend für das Parlament mit dem Kommissionsentwurf auseinandergesetzt. EU-Rat und EU-Parlament sind zu einer vorläufigen politischen Einigung gekommen. Der dazugehörige Gesetzesentwurf inklusive der in den Trilog-Gesprächen vorgenommenen Änderungen wurde am 30. Juni 2022 veröffentlicht. Der Richtlinienvorschlag wurde am 10. November 2022 mit großer Mehrheit im europäischen Parlament und vom Europäischen Rat am 28. November 2022 angenommen. Seit dem 16. Dezember 2022 ist die offizielle und finale Version im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Europäische Kommission beauftragte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) damit, die mögliche Einführung eines nichtfinanziellen Berichtsstandards zu prüfen. Diese sollten sich an internationale Rahmenwerke anschließen, aber als eine eigene europäische Lösung eine Vorreiterposition einnehmen. Die Verankerung in der CSRD macht die Entwicklung als delegierter Rechtsakt sehr wahrscheinlich.
Eine Arbeitsgruppe der EFRAG hat ein erstes, nichtverbindliches Arbeitsdokument zu den Klima-Standards veröffentlicht. Nun ist ein Batch 1 genanntes Arbeitspaket mit Dokumenten (siehe Appendices am Ende), die den Klimastandard weiterentwickeln, und weitere Arbeitspapiere zu den Clustern Umwelt und Soziales sowie weiteren Themen veröffentlicht worden.
Die EFRAG hat am 29. April 2022 die sektorunabhängigen Entwürfe veröffentlicht, zu denen in einer Konsultation bis 08. August 2022 Feedback eingeholt werden soll. Die Analyse der eingegangenen Rückmeldungen wird im August durchgeführt und dem EFRAG Sustainability Reporting Board und der EFRAG Sustainability Reporting TEG im September vorgelegt. Die finalen Entwürfe wurden am 23. November 2022 der Europäischen Kommission übergeben.
Ein Dokument eines EFRAG-Meetings zeigt, dass die Entwicklung der brachenspezifischen Standards über den Zeitraum von drei Jahren erfolgen soll. Im Herbst 2023 soll Set 2 zusammen mit den KMU-Standards an die Europäische Kommission übergeben werden.
Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen zukünftig ihre Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung von den nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in Investitionsprozessen offenlegen, sowie aktuelle Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten (siehe Taxonomie) bereitstellen. Die 2019 angenommene SFDR trat ab dem 10. März 2021 in Kraft und es gelten die ersten Offenlegungspflichten zur Angabe von Nachhaltigkeitsrisiken, „Adverse Sustainability Impacts“ (PAIs) und der Klassifizierung von Anlageprodukten (Level 1). Ab dem 01. Januar 2022 sollten 18 verpflichtende und 46 freiwillige Indikatoren zu den PAIs sowie eine Vertiefung der bisherigen Angaben hinzukommen (Level 2), diese wurden jetzt aber mit neuem Bezugsjahr 2022 auf den 01. Januar 2023 verschoben. Für große Finanzprodukthersteller und -anbieter ab 500 Mitarbeitern gelten noch weitere Schwellen mit höheren Anforderungen (Artikel 4, Absätze 3 & 4). Die dafür notwendigen Daten sollen den Finanzmarktunternehmen im Rahmen der CSRD- und Taxonomie-Verordnung durch die realwirtschaftlichen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Die die offenzulegenden Informationen näher definierenden technischen Regulierungsstandard (RTS) am 06. April 2022 als Delegierter Rechtsaktentwurf von der EU-Kommission angenommen, am 25. Juli 2022 im Amtsblatt veröffentlicht und ist nun auch auf Deutsch erhältlich. Am 24. März 2022 veröffentlichten die ESAs ein Update für ihre Anwendungshinweise.
Eine neue Richtlinie soll im Einklang mit der CSRD verbindliche Menschenrechts- und Umwelt-Sorgfaltspflichten von Unternehmen in ihrer Lieferkette einfordern. Darüber hinaus sollen die Pläne offengelegt werden, wie der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Einklang mit dem 1,5 °C-Ziel des Pariser Klima-Abkommens erreicht werden soll. Die Due Diligence-Richtlinie soll auch die Mindest-Schutzmaßnahmen aus Artikel 18 der Taxonomie-Richtlinie näher definieren. Am 23. Februar 2022 wurde von der EU-Kommission ein Entwurf vorgelegt.
Am 14. Juli 2022 hat das European Economic and Social Committee (EESC) eine verbindliche Stellungnahme angenommen. Das EU Parlament hat in seinem Vorschlag vom 7. November 2022 eine Ausweitung der betroffenen Unternehmen gefordert, der EU Rat in seinem Vorschlag vom 30. November 2022 die Inkludierung des Finanzsektors in die Entscheidung der Mitgliedsländer gelegt. Die Standpunkte für die Trilog-Verhandlung stehen damit fest.
Die Taxonomieverordnung definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltige Investitionen gelten dürfen und fordert von Organisationen Transparenz über die eigenen Geschäftsaktivitäten beziehungsweise angebotene „grüne“ Finanzprodukte. Für die Einordnung von Geschäftsaktivitäten und Finanzprodukten als nachhaltig werden technische Screeningkriterien definiert, die KPIs und Schwellenwerte bereitstellen. Bisher wurden Kriterien für den Bereich Klimaschutz und den Bereich Anpassung an den Klimawandel erarbeitet, Kriterien für die weiteren vier Umweltziele werden folgen.
Die durch realwirtschaftliche Unternehmen offenzulegenden Informationen werden in Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung festgelegt, näher definiert werden sie in einem separaten delegierten Rechtsakt.
Die Erweiterung der Taxonomie um gesellschaftliche Aspekte und um zusätzliche Klassifikationsstufen wird aktuell diskutiert. Erste Vorüberlegungen zu den restlichen vier Umweltzielen stehen zur Diskussion. Ein Bericht zur Entwicklung von technischen Screening-Kriterien der Umweltziele 3 – 6 ist Q1 2022 veröffentlicht worden, für Q3 2022 ist ein Bericht zur Weiterentwicklung bestimmter Kriterien und zusätzlicher Aktivitäten angekündigt. Nachdem die anvisierten Ziele nicht im Zeitrahmen erreicht wurden, hat die EU Kommission in ihrer FAQ zu Artikel 8 der Taxonomie (S. 11) die vier restlichen Umweltziele vom Reporting im Jahr 2023 ausgenommen.
Am 11. Oktober hat die Platform on Sustainable Finance den finalen Bericht zu den Minimum Safeguards veröffentlicht.
Betroffene Unternehmen
Gesetzespakete
Berichts-Datenpunkte
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FAQs klären Details der EU-Taxonomie
Die EU-Kommission beantwortet offene Fragen zur Taxonomie-Anwendung in der Praxis. Das Dokument zu den technischen Screening-Kriterien ist in drei Abschnitte geteilt: Querschnittsthemen Sektor-spezifische technische Screening-Kriterien DNSH-Kriterien ("do no...
Finale CSRD im EU-Amtsblatt erschienen
Die CSRD wurde am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt EUR-Lex veröffentlicht. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene muss die Richtlinie bis zum 6. Juli 2024 von den Mitgliedsländern in nationales...